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Bundestag verabschiedet Novelle des EEG mit einschneidenden Vergütungskürzungen für Solarstrom

Der Umweltausschuss des Bundestages hat den Koalitionsentwurf zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (siehe http://www.sfv.de/pdf/EEGpdf.pdf) für die Erzeugung von Strom aus Solarenergie mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP angenommen. Die Opposition aus Grünen, Linksfraktion und SPD stimmte am Mittwochvormittag geschlossen gegen den Antrag. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die Vergütung für Photovoltaik-Anlagen für Anlagen oder an Gebäuden zum 1. Juli 2010 einmalig um 16 Prozent abzusenken. Bei Anlagen auf Freiflächen soll es eine Absenkung um 15 Prozent, ebenfalls zum 1. Juli 2010 geben. Im Gegensatz zum ersten Gesetzentwurf wurde entsprechend der angenommenen Änderungsanträge (17/1663 bis 17/1666) die Definition der Konversionsflächen verändert und die Schwankungsmöglichkeiten für die Absenkung der Vergütung (Degression) verringert. Zudem soll es einen Bonus für eigenverbrauchten Strom geben und der Vertrauensschutz für Freiflächenanlagen ausgeweitet werden.

Nähere Infos unter
http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_05/2010_141/01.html

Im Bundestag fand heute ab 15.15 Uhr die 2. und 3. Lesung zur EEG-Novelle statt. Erwartungsgemäß wurde sie unverändert verabschiedet.

Der Bundesrat wird Anfang Juni über die EEG-Novelle beraten. Sollte der Bundesrat Einwände oder Änderungswünsche äußern, so kann der Bundestag diese überstimmen.