Solarstromeinspeisung verbilligt den Stromeinkauf für
Endkundenversorger. Der Merit-Order-Effekt einfach erklärt
Aber es gibt auch noch einen engeren Zusammenhang zwischen
Atomverlängerung und Solarkürzung, auf den ausgerechnet das der
Energiewirtschaft zugeneigte Arrheniusinstitut aufmerksam gemacht hat:
Nach der Merit Order Regel werden die teuersten Spitzenlastkraftwerke zu
allerletzt eingeschaltet.
Wir erinnern uns (siehe oben Themenblock 1.): Je teurere
Spitzenkraftwerke um die Mittagszeit eingeschaltet werden müssen, desto
höhere Gewinne erzielen die Atom- und die Braunkohlekraftwerksbetreiber.
Die Betreiber der großen Kraftwerke sind deshalb gar nicht erfreut, wenn
um die Mittagszeit viele Solaranlagen ins Netz einspeisen, denn dann
werden nicht so viele und so teure Spitzenlastkraftwerke gebraucht und
dann sinkt der Börsenpreis.
Hier gibt es erfahrungsgemäß ein Verständnisproblem, das wir im
Folgenden gerne aufklären.
Der erste Einwand lautet: Solarstrom ist doch noch teurer als Strom aus
dem teuersten Spitzenlastkraftwerk, wieso sinkt bei Verwendung des noch
teureren Solarstrom dann trotzdem der Börsenpreis?
Unsere Antwort: Ja, es stimmt, Solarstrom ist meistens teurer als
Spitzenlaststrom (wenn man von wenigen Ausnahmen absieht). Aber die
Regeln an der Strombörse sehen für Strom aus Erneuerbaren Energien eine
Ausnahme vor.
Eine Ausnahme: Solarstrom wird zwar (wie jeder EEG-Strom) letztlich mit
der gesetzlich
vorgeschriebenen Einspeisevergütung bezahlt. Aber der für ihn zu
zahlende hohe Preis wird teilweise außerhalb der Börse bezahlt und
bestimmt NICHT den Preis der anderen Stromangebote, den Börsenpreis.
So muss ein Stromversorger, der für die Endkunden Strom einkauft, für
die eingekaufte Solarstrommenge zwar die hohe Einspeisevergütung
bezahlen. Aber diese hohe Vergütung gilt nur für den Solarstrom, nicht
für den Atom- und den Braunkohestrom! Der Atom- und
Braunkohlestrom-Preis richten sich nach dem Börsenpreis, und der sinkt,
je mehr Solarstrom eingespeist wird.
Wenn mehr Solarstrom eingekauft wird, muss für ihn seiner Menge wegen
mehr bezahlt werden. Für Atom- und Braunkohlestrom sinkt hingegen der
kWh-Preis.
Und nun kommt die entscheidende Aufklärung: Die Menge an Solarstrom, die
der Endkundenversorger einkauft, ist klein gegenüber der Menge an
Atomstrom.
Vielleicht hilft ein Beispiel: Ich kaufe 10 kg Kartoffeln und 200 g
Erdbeeren ein. Am nächsten Freitag kaufe ich wieder Kartoffeln und
Erdbeeren. Wenn dann der Kartoffelpreis auch nur um 15 Cent/kg billiger
geworden ist, dann kann ich mehr Erdbeeren einkaufen und muss trotzdem
insgesamt weniger zahlen.
So weit die Erläuterungen des SFV, die zum gleichen Ergebnis kommen wie
die eingangs erwähnte Studie des Arrheniusinstituts, nämlich: Die
Einspeisung von Solarstrom vermindert die Gewinne der Atom- und
Braunkohlekraftwerksbetreiber.
In einer Pressemitteilung vom 20.04.10 appellierte das
Arrhenius-Institut an die Bundesregierung, aus diesem Grund die
Einspeisevergütung für Solarstrom zu verringern. Wörtlich: "Die
Förderung von PV-Anlagen kann daher auch als Gaspedal der Energiewende
interpretiert werden. Ob der derzeitig eingeschlagene Weg und die
Geschwindigkeit die richtige sind, mag man bestreiten.
http://www.openpr.de/news/419837/Auswirkung-eines-ungebremsten-Ausbaus-der-Photovoltaik-auf-den-Strommarkt-bisher-nicht-beruecksichtigt.html
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