Franz Untersteller: Von der EnBW vor Jahren selbst geforderte Nachrüstmaßnahmen für Neckarwestheim I sind nie erfolgt
Franz Untersteller, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im
Landtag und energiepolitischer Sprecher seiner Fraktion, begrüßte die Aktion
von Greenpeace. "Der von der EnBW selbst bereits im Jahr 2007 beim
Umweltministerium eingereicht Nachrüstantrag macht deutlich, dass auch die
Betreiber Defizite bei den sicherheitstechnischen Auslagen der Anlage
einräumen" so Untersteller.
Fakt sei aber, dass bis zum heutigen Tage keine dieser Maßnahmen tatsächlich
umgesetzt worden sei. Dass dies so ist, habe auch die Atomaufsicht unter
Ministerin Gönner zu verantworten. Untersteller wiederholte seine Forderung
an die EnBW, Neckarwestheim I vom Netz zu nehmen. Im Fall einer grünen
Regierungsbeteiligung werde man alles daran setzen, dass der in weiten
Teilen nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechende
Reaktor stillgelegt werde. Als erstes wolle man hierzu eine umfassende
Schwachstellenanalyse durchführen. Er gehe davon aus, dass eine höhere
dreistellige Millionensumme erforderlich ist, um den seit 1976 am Netz
befindlichen Reaktor in den wichtigen sicherheitsrelevanten Bereichen an
das aktuelle Sicherheitsniveau heranzuführen.
Im Übrigen werde eine Landesregierung unter Beteiligung der Grünen der Klage
von fünf Bundesländern vor dem Bundesverfassungsgericht beitreten, kündigte
Untersteller an. "Für uns steht außer Frage, dass die Laufzeitverlängerung
nicht ohne Mitwirkung des Bundesrates hätte beschlossen werden dürfen. DieÄnderung des Atomgesetzes hat gravierende Folgen für die Länder, die im
Auftrag des Bundes eben diese sicherheitstechnische Überwachung der
Atomkraftwerke zu bewerkstelligen hat. Nicht nur die Verlängerung der
Laufzeit, sondern als Folge des zunehmenden Alter der AKWs kommen mit
zusätzlichen Überprüfungen und Nachrüstmaßnahmen - die aktuelle Diskussion
um Neckarwestheim I ist hier das beste Beispiel - in erheblichem Umfang
zusätzliche Verwaltungsaufgaben für die Länder zu. Dies ist der
entscheidende Unterschied zur Laufzeitbegrenzung durch die damalige
rot-grüne Bundesregierung: Laufzeitbegrenzung ist nicht gleich
Laufzeitverlängerung. Ich sehe daher hohe Erfolgschancen für die Klage der
Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht."
(c) Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg
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